Product Placement wird in Deutschland im privaten Fernsehen grundsätzlich zugelassen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk darf – wie bisher – Beistellungen nutzen, in Eigen- und Auftragsproduktionen bleibt Product Placement ARD und ZDF jedoch weiterhin verboten. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Länder im Entwurf des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (13. RÄStV) nach langem politischen Streit geeinigt. Der 13. RÄStV tritt am 1. April 2010 in Kraft.
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Carola Ehrlich-Cypra
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