Kulturstaatsministerin Monika Grütters Copyright Markus Wächter
  1. Noch vor knapp zwei Jahren sah es aus, als ob das Ende der Deutschen Filmförderung nahen könnte. Auf dem 37. mediengipfel in Potsdam im November 2015 feierten Sie einen Etat von 50 Mio. Euro als zähen Verhandlungserfolg gegenüber Finanzminister Schäuble. Nun haben Sie 150 Mio. Euro für den Bundeshaushalt 2018 sichern können. Alles nur Wahlkampf, Frau Grütters?
    • Die – im Übrigen vor allem dank Unterstützung des Bundesfinanzministers – im Eckwertebeschluss beschlossene substantielle Erhöhung der Bundesfilmförderung für das Haushaltsjahr 2018 ist tatsächlich ein sehr großer Erfolg für mein Haus. Es ist vorgesehen, mit 75 Mio. Euro einen zusätzlichen Anreiz für große internationale und nationale Filmproduktionen zu setzen. Die Gesamtsumme für den DFFF wird sich danach im Jahr 2018 voraussichtlich auf insgesamt 125 Mio. Euro belaufen. Diese Erhöhung ist auch nötig, weil die vergangenen Jahre gezeigt haben, dass eine noch größere Anreizwirkung erforderlich ist, um ausreichend internationale Großproduktionen nach Deutschland zu holen. Auch die bereits ab dem Haushaltsjahr 2016 erfolgte Erhöhung der kulturellen Filmförderung in meinem Haushalt um 15 Mio. Euro wird 2018 voraussichtlich fortgesetzt.
  2. Welche wirtschaftlichen und kulturellen Effekte erwarten Sie von der Etaterhöhung für Deutschland, speziell für die Filmwirtschaft?
    • Ziel der geplanten Erhöhung des DFFF ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Filmstandorts Deutschlands zu sichern und einen zusätzlichen Anreiz für große nationale und internationale Aufträge an die deutsche Filmbranche zu setzen. Dadurch sollen gleichzeitig Produktionen ermöglicht werden, die auch den deutschen Film international erfolgreicher machen. Um diese Ziele zu erreichen, sind 50 Mio. Euro langfristig nicht ausreichend. Mit der vorgesehenen substantiellen Erhöhung wollen wir versuchen, die überaus kreative, innovative und auch im internationalen Vergleich hervorragend ausgebildete Filmbranche künftig am wettbewerbsfähigen Filmstandort Deutschland erfolgreich wirken zu lassen.
    • Mit dem starken Akzent auf der kulturellen Filmförderung möchte ich den Kreativen im Filmbereich einen noch größeren künstlerischen Freiraum ermöglichen, unabhängig von Standorteffekten oder Erwartungen an den ökonomischen Erfolg eines Films. Ich möchte die Lust am Experiment fördern. Im Mittelpunkt stehen die künstlerische Qualität und die kulturelle Bedeutung dieser Kinoproduktionen. Es freut mich, dass mein Haus jetzt ausgewählte Spiel- und Dokumentarfilmprojekte mit deutlich höheren Beträgen, im Einzelfall sogar mit bis zu 1 Mio. Euro, fördern kann.
  3. Was steckt hinter DFFF I und DFFF II? Welche Summen sollen zweckgebunden in welche Projekte fließen?
    • Der neu geschaffene sogenannte DFFF II richtet sich an finanziell großvolumige Kinofilmproduktionen, von denen erhebliche Ausgaben am Standort Deutschland und damit verbundene wirtschaftliche Hebelwirkungen ausgehen. Diese sollen mit bis zu 25 Mio. Euro gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk soll im Rahmen der Förderung des DFFF II der VFX-Branche gelten, um der Abwanderung hochqualifizierter und in Deutschland ausgebildeter Fachkräfte entgegenzuwirken.
    • Der bestehende DFFF (sog. DFFF I) soll durch den DFFF II zugunsten einheimischer Produzenten entlastet werden. Denn Filmproduktionen ab einer erheblichen Größe können nun im Rahmen des DFFF II gefördert werden.
    • Von den insgesamt voraussichtlich 125 Mio. Euro für den DFFF sind für den bestehenden DFFF I – wie bisher – 50 Mio. Euro und für den neu geschaffenen DFFF II 75 Mio. Euro vorgesehen.
    • Eine Richtlinie wird die genaue Ausgestaltung der neuen Förderung regeln. Die Richtlinie befindet sich derzeit in Arbeit und wird nach Abstimmung mit den zu beteiligenden Bundesressorts öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Datum: 31.03.2017