Hinweise zum Förderprogramm

Für die Förderung müssen Unternehmen bei der Antragstellung kurz erläutern, inwieweit sie von Corona betroffen sind. Das Programm ist vorerst bis zum 31.12.2020 aufgelegt, d.h. die Anträge für die volle Beratungsförderung können bis Ende 2020 gestellt werden. Die Beratung muss dann innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung erfolgen. Demzufolge können Beratungsleistungen bis Mitte 2021 in voller Höhe von 4.000 Euro gefördert werden, wenn der Förderantrag beim BAFA rechtzeitig noch in diesem Jahr gestellt wird.

Da die Beratung nicht sofort erfolgen muss, ist dieses Förderprogramm auch eine Chance, sich für die Zeit nach Corona besser aufzustellen.

BAFA Berater

Die Förderung der Beratungsleistung kann ausschließlich über beim BAFA akkreditierte und gelistete Berater erfolgen.  Alexander Keck ist beim BAFA als akkreditierter Berater gelistet. Seine BAFA-Beraternummer lautet 161001. Seine Beratungsleistung ist durch dieses Förderprogramm förderfähig.

Kecks Beratungsfokus liegt auf der Einführung von Finanzplanung (Liquiditätsplanung, Gewinn- und Verlustplanung), der Optimierung von Finanzprozessen (Rechnungsstellung, Mahnwesen, vorbereitende Buchhaltung) sowie der Einführung von Kennzahlensystemen und Controlling. Informationen zu seinen Leistungen finden Sie hier.

Alle weiteren Infos gibt es hier

17.04.2020