Dr. Henrike Strobl beleuchtet in ihrem Artikel die Frage, ob das Kofferwort „Webinar“ – inzwischen synonym benutzt für unterschiedlichste Online-Seminare – bedenkenlos für die Bewerbung und Ankündigung solcher Seminare benutzt werden darf oder ob Veranstalter mit (berechtigten) Abmahnungen durch den Markeninhaber rechnen müssen.

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07.08.2020