1. Blockchain ist in fast aller Munde – aber was ist das eigentlich?
    • Beim Blockchain-Verfahren werden Datensätze in einzelne Blöcke unterteilt und verschlüsselt miteinander verbunden. Das Besondere: Jeder einzelne Block in der Kette erhält einen sicheren „Stempel“ aufgedrückt, der Zeit- und Transaktionsdaten enthält. Die Stärke dieses Ansatzes ist in Transaktionen leicht erkennbar: Was auch immer übermittelt wird – sei es eine Währung, ein digitaler Grundbucheintrag oder ein Vertrag – ist in der Digital-Kette nicht manipulierbar. Denn die Transaktionskette kann beim Blockchain-Verfahren technisch nicht unterbrochen werden und jede noch so kleine Veränderung innerhalb der Kette würde für jeden Teilnehmer als „falscher Wert“ zu erkennen sein.
  2. Ist Blockchain auch bei Noerr „the big thing“?
    • Wir beraten Unternehmen aus allen Branchen zum Thema Blockchain. Denn die rechtlichen Fragen, die die Blockchain aufwirft, sind der Spiegel des technischen und wirtschaftlichen Potentials dieser Technologie. Auf der einen Seite wird bereits intensiv über Anwendungsmöglichkeiten und technische Standards für Blockchain-Verfahren nachgedacht. Das gilt insbesondere für die Finanzindustrie. Andererseits können wir nicht einfach eine neue Technologie entwickeln und die rechtlichen Fragen erst im Nachhinein klären. Es gilt deshalb, jetzt die juristischen Problemfelder zu erkennen und praktikable Antworten zu entwickeln. Wichtig dabei: Je nach Einzelfall können rechtliche Hürden durch Technologie oder durch vertragliche Regelungen gelöst werden. Zuletzt kann aber auch der Gesetzgeber gefordert sein, den Rechtsrahmen anzupassen.Konkret stellen sich zivil- und datenschutz- sowie regulierungsrechtliche Fragen beim Einsatz von mit Blockchain realisierten Anwendungen. Ein sehr interessantes Problem ergibt sich aus der grundlegenden Technologie der Blockchain selbst, also aus der Tatsache, dass sie unveränderlich fortgeschrieben wird. Mit dem deutschen Zivilrecht ergibt sich daraus ein Konflikt, denn es kennt Tatbestände, auf deren Grundlage Transaktionen von Anfang an als nichtig angesehen werden. Vergleichbar stellt sich die Thematik im Datenschutzrecht dar, auch dieses kennt Löschungs- und Korrekturrechte bzgl. personenbezogener Daten, deren Umsetzung in der Blockchain problematisch ist.
  3. Ein Blick in die Glaskugel: Wo wird die Blochchain-Technologie sich zuerst durchsetzen?
    • Zumindest für einfache Aufgaben wird die Blockchain-Technologie schon in wenigen Jahren Standard bei Banken sein. Auch automatisierte Verträge, so genannte Smart Contracts, sind ein ideales Anwendungsfeld für Blockchain. Ein Beispiel wäre eine Produktionsmaschine, die automatisch Produktionsmittel nachbestellt. Größere zivilrechtliche oder gar datenschutzrechtliche Probleme stellen sich dabei nicht. Das digitale Grundbuch wird sich dagegen nicht so schnell durchsetzen, auch wenn es immer wieder als Anwendungsfeld genannt wird. Denn dies erfordert nicht nur einen Aufbau der nötigen Infrastruktur, sondern auch ein neues Registerrecht.

 

Dezember 2017