1. Herr Weichhaus, welche Steuererleichterungen und -optimierungen und welche steuerlichen Förderungsmöglichkeiten können Unternehmen in der Corona-Krise in Anspruch nehmen?
    • Das von der Bundesregierung zusammengestellte Hilfspaket umfasst steuerliche Maßnahmen in Form von Steuerstundungen und Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen. So können Unternehmen bereits gezahlte Steuern unter Umständen zurückfordern. Dies gilt für bereits geleistete und künftig fällige Vorauszahlungen 2020 für Einkommensteuer (bei Soloselbständigen), Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.Unternehmen können auch Sozialversicherungsbeiträge und andere laufende Steuerzahlungen wie die aus Umsatzsteuervoranmeldungen für einen begrenzten Zeitraum stunden. Nach aktuellem Stand kann die Umsatzsteuer voraussichtlich vollständig ohne Stundungszinsen für drei Monate gestundet werden.

      Eine Umfrage unter unseren Mandanten Ende März/Anfang April hat gezeigt, dass viele Unternehmen, nämlich 44%, derzeit die Ertragssteuervorauszahlungen herabsetzen. Ein Drittel der befragten Unternehmen hat angegeben, bereits fällige Ertragssteuerzahlungen zu stunden. Die Ergebnisse der Umfrage haben wir auf www.mazars.de veröffentlicht.

  2. Viele Unternehmen kehren langsam wieder in Richtung Alltag zurück. Welche arbeitsrechtlichen Vorschriften müssen Unternehmen hier beachten und wo gibt es dazu Leitlinien?
    • Mit der Lockerung der Corona-Maßnahmen und der Öffnung von Geschäften können viele Unternehmen ihre Mitarbeiter nun wieder aus der Kurzarbeit zurückholen und beschäftigen sie teilweise oder in vollem Umfang weiter. Der Arbeitgeber hat hier allerdings den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Das bedeutet, dass er nicht willkürlich entscheiden darf, welche Mitarbeiter er in welchem Umfang wieder arbeiten lässt und welche z.B. ganz oder teilweise in Kurzarbeit bleiben. Er benötigt für eine Sonderbehandlung sachliche Gründe wie spezielle Fachkenntnisse eines Mitarbeiters, die für das Unternehmen jetzt wichtig sind.Unternehmen, in denen nun wieder gearbeitet wird, müssen die neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards umsetzen, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) am 16. April vorgelegt hat. Hierzu zählen beispielsweise ein betriebliches Maßnahmenkonzept mit Vorsorgemaßnahmen wie Hygienevorschriften, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, das Unternehmen erarbeiten und umsetzen müssen.
  3. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie liquide bleiben und welche Hilfen können sie in Anspruch nehmen?
    • Unternehmen sollten ihre Finanzlage und die Liquiditätsrisiken ihres Unternehmens einem schnellen Check unterziehen und geeignete Maßnahmen treffen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Dazu gehört, die Kosten zu analysieren, das Working Capital zu optimieren, Zuschüsse zu sichern, gegebenenfalls Kredite zu beantragen, Steuern zu stunden und z.B. Kurzarbeit zu beantragen. Dies gilt auch für Start Ups.Bund und Länder haben eine Vielzahl an Fördermaßnahmen aufgelegt, um Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Wir helfen vielen Unternehmen derzeit dabei, die jeweils passenden Maßnahmen zu finden und unterstützen sie bei Anträgen für Banken und Gesprächen mit Schuldnern und Gläubigern. Viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) können jetzt unbürokratisch bis zu 4.000 Euro Zuschuss zu Beratungsleistungen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten.
  4. Ihr Tipp fürs Home Office?
    • Digitales und virtuelles Arbeiten ist für Mazars nichts Neues, da wir uns schon seit ein paar Jahren mit der digitalen Transformation unseres Unternehmens beschäftigt. Das kommt uns in der derzeitigen Krise sicherlich zu Gute. Daher kann ich aus meiner Erfahrung heraus empfehlen, mit den Kollegen stetig in Kontakt zu bleiben, sich morgens z.B. zu einer kurzen Videokonferenz zu verabreden oder auch mal zu einem virtuellen Kaffeetrinken. Ganz wichtig ist es ebenfalls, auf die eigenen Grenzen zu achten und gut für sich selbst zu sorgen! Home Office bedeutet nicht eine ständige Verfügbar- und Erreichbarkeit der Mitarbeiter. Regelmäßige Pausen sind wichtig, vielleicht ein kleiner Spaziergang in der Mittagspause oder Sport nach der Arbeit. Und: Abends das Handy ausschalten!

 

Mai 2020