Ein Begriff, der heutzutage in jedem Unternehmen eine immer größere Rolle spielt. Er steht für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, regulatorischer Anforderungen. Fehler können hier erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung von Bildern, Texten, Software, Marken, Designs, Patenten einerseits und personenbezogenen Daten andererseits. Hier drohen neben Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten Dritter auch bis zu sechsstellige Bußgelder für einen datenschutzrechtswidrigen Umgang mit personenbezogenen Daten.

In zwei Vorträgen gaben die Referenten, Rechtsanwalt Tilmann Lührig, LL.M. (UNSW) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Schote, einen Einblick in das Gestrüpp der relevanten rechtlichen Normen, sowie praxisnahe Beispiele für klassische Fallstricke und deren Vermeidung. Die kurzweiligen Vorträge zum gewerblichen Schutz- und Urheberrechten sowie dem Datenschutz wurden gerahmt vom tollen Service und Ambiente des Kongresszentrums „AXICA“. Bei Getränken und warmen Essen ließen die Gäste mit den Referenten im Atrium den Abend ausklingen.

Wir danken den beiden Referenten für Ihre Expertise sowie BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den wunderbaren Abend.