Das Urheberrecht befindet sich in einem steten Wandel. Hierauf müssen sich Unternehmen der Medienwirtschaft laufend einstellen. In unserem Webinar gehen wir auf zwei aktuelle Neuerungen ein:  

Die neue Auskunftspflicht nach § 32d UrhG – gegenüber Vertragspartnern, die Urheber sind, muss unaufgefordert Auskunft über Einnahmen aus der Nutzung ihrer Werke erteilt werden. Das ist für Medienunternehmen ein sehr großer und unangenehmer Aufwand. In manchen Fällen können sich Medienunternehmen allerdings auf Ausnahmeregeln berufen.  

Rechtsprechung zum urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen – die Rechtsprechung wird immer großzügiger, was den urheberrechtlichen Schutz von Gebrauchsgegenständen angeht. Das hat für die Medienwirtschaft weitreichende Folgen, da das Fotografieren oder Abfilmen von Gebrauchsgegenständen zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen kann. Im schlimmsten Fall müssen Szenen/Videos neu gedreht werden und es müssen Schadensersatz und Anwaltsgebühren gezahlt werden. Die Beachtung einiger Regeln kann die rechtlichen Risiken deutlich minimieren.  

Rechtsanwalt Dr. Stanislaus Jaworski, Partner der Kanzlei NORDEMANN (JUVE-Award Gewinner 2021 – Kanzlei des Jahres für Medien), stellt – illustriert mit zahlreichen Praxisbeispielen – die genannten Neuerungen dar und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Wir freuen uns auf eine rege Diskussion im Anschluss. 

 

 Dr. Stanislaus Jaworski  Partner | Rechtsanwalt bei NORDEMANN

Dr. Stanislaus Jaworski berät als Experte für urheberrechtliche Haftung in- und ausländische Medienunternehmen und Verbände von Rechteinhabern. Für Filmschaffende und Produktionsunternehmen ist er zudem in urhebervertragsrechtlichen Fragen tätig. Daneben berät er zum Marken- und Wettbewerbsrecht. 

 

 

 

Die Veranstaltung ist vorrangig Mitgliedern des medianet vorbehalten, aus diesem Grund behalten wir uns vor Registrierungen abzulehnen. 

 

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