„Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts“, so hieß es im Koalitionsvertrag von 2013. Ist aber eine Reform des Urhebervertragsrechts der richtige Weg?

Das Urhebervertragsrechts beruht auf dem Gedanken einer Beteiligung an einem (möglichen) Erfolg. Damit ist aber vielen Kreativen wenig gedient. Gerade die vielen freiberuflichen Kreativen brauchen eine risikounabhängige und angemessene Entlohnung nach Erbringung ihrer Leistung viel nötiger als einen Beteiligungsanspruch.

Den Unterschied zwischen Entlohnung und Beteiligung haben einige ausländische Rechtsordnungen deutlicher erkannt als die deutsche, was etwa an den amerikanischen „guilds“ erkennbar wird.

Das Panel widmete sich vor allem der Frage, ob sich der Entlohnungsgedanke in deutsches Recht umsetzen ließe, ohne damit die Grundprinzipien des Urhebervertragsrechts in Frage zu stellen.

Unsere Panelisten waren:

  • Nadja Lichtenhahn, Head of Legal & Business Affairs, Regulatory Affairs, UFA GmbH
  • Pim Richter, Autor, Verband Deutscher Drehbuchautoren
  • Matthias Schmid, Referatsleiter Urheber- und Verlagsrecht, BMJV
  • Christian Sommer, Country Representative Germany, Motion Picture Association (MPA)
  • Moderation: Dr. Martin Schaefer, Boehmert & Boehmert

Der Produzentenbrunch ist eine gemeinsame Veranstaltung der Anwaltspartnerschaft Boehmert & Boehmert, der Vertretung des Landes Brandenburg beim Bund und media.connect brandenburg.

Wir danken unseren Partnern.