„Auch wenn sie nicht so sehr im Licht der Öffentlichkeit stehen, sind die deutschen Weltvertriebe eine wichtige Säule unserer Filmwirtschaft“, erklärt FFA-Vorstand Peter Dinges. „Nach abgesagten Filmmessen und -Festivals und dem beinahe weltweiten Kino-Lockdown sind aber auch die Weltvertriebe in ihrer Existenz bedroht. Um die Strukturen und nicht zuletzt die Unternehmen zu erhalten, haben wir unsere Sonderhilfe für Weltvertriebe in Leben gerufen, die die schlimmsten pandemiebedingten Schäden abfedert und damit zum Fortbestand des erfolgreichen Exports deutscher Filme beitragen soll.“

Unternehmen mit bis zu fünf Vollzeitangestellten können im Rahmen der Vertriebs-Sonderhilfe einen einmaligen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen, Unternehmen mit mindestens sechs 6 Vollzeitangestellte bis zu 50.000 Euro. Die Mittel können für sämtliche zukünftige projektunabhängige Betriebskosten bis zum 31. Mai 2021 verwendet werden. Der Eigenanteil beträgt mindestens 20 % der anerkannten Kosten. Die Förderintensität kann bis zu 80 % betragen.

Einreichfrist ist der 15.11.2020.

Anträge können ab dem 15.10.2020 gestellt werden, die nötigen Formulare und weitere Informationen finden Sie hier.

16.10.2020

Profil von FFA Filmförderungsanstalt

FFA Filmförderungsanstalt030 27577526 schulz@ffa.de http://www.ffa.de/

Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts und hat die Aufgaben, die Qualität des deutschen Films auf breiter Grundlage zu steigern, die Struktur der Filmwirtschaft zu verbessern, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen Film und Fernsehen zu pflegen und auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderungsmaßnahmen des Bundes und der Länder hinzuwirken.

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