1. Herr Landscheidt, am 26. November findet das von Ihnen geführte Online-Seminar zum Thema „Marken & Designs für Start-Ups“ statt. Teilen Sie uns doch einmal mit, welchen Input junge Unternehmen erwarten dürfen und weshalb Marken aus Ihrer Sicht gerade jetzt so viel Relevanz haben.
    • Ich möchte den interessierten Zuschauern*innen vor allem einen Überblick über die verschiedenen gewerblichen Schutzrechte vermitteln und dabei gleichzeitig ein Bewusstsein dafür schaffen, welche Produkte man durch Marken- und Designrechte schützen lassen kann, was beim Anmelde- und Eintragungsverfahren zu beachten ist und welche Kosten hierbei auf einen zukommen können. Am Ende der Präsentation wird es darüber hinaus die Gelegenheit für ein kleines Q&A für praktische Nach- und Folgefragen geben. 
    • Die Relevanz einer Marke liegt zum einen in ihrer ureigenen Funktion als betrieblicher Herkunftshinweis und damit als „Aushängeschild“ des eigenen Unternehmens begründet. Gute Marken „sprechen“ mit den Kunden*innen, sind erinnerungswürdig und vermitteln eine bestimmte Qualität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen. Zum anderen sind Marken, sofern einmal rechtsicher angemeldet und eingetragen, zumindest dem Grunde nach unendlich lang gültig. Als sogenannte Registerrechte lassen sich Marken also durchaus als krisenfest bezeichnen, was sich zum Beispiel durch die seit Jahren steigenden Anmeldezahlen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) belegen lässt. Darüber hinaus arbeiten beide Ämter hoch spezialisiert, in aller Regel zügig und zum ganz überwiegenden Teil online – was gerade in der momentanen Zeit die Korrespondenz ungemein erleichtert!
  2. Eine Unternehmungsgründung ist nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern in der Regel auch ein finanzieller Kraftakt. Rechtliche Themen wie z.B. Steuern, behördliche Genehmigungen oder eben gewerbliche Schutzrechte werden dabei häufig als zusätzliche Belastung und eher hinderlich auf dem Weg zum Erfolg wahrgenommen. Wie vermitteln Sie Start-Ups, dass es gerade in der Gründungs- und Wachstumsphase unternehmerisch Sinn macht, sich mit gewerblichen Schutzrechten auseinanderzusetzen?
    • Die unternehmerische Logik rund um den Erwerb gewerblicher Schutzrechte lässt sich am besten auf zwei Ebenen vermitteln. Rein rechtlich sichert eine frühzeitige Anmeldung den prioritären Zeitrang einer Marke oder eines Designs im jeweiligen Register, was insbesondere im möglichen Konfliktfall mit Anbietern von ähnlichen Konkurrenzprodukten von Vorteil sein kann. Hier gilt – wie im Übrigen fast im gesamten gewerblichen Rechtsschutz – das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Gleichzeitig gewährt das Recht beispielsweise dem/der Markeninhaber/in eine sog. Benutzungsschonfrist, in welcher er/sie für einen Zeitraum von maximal 5 Jahren seit veröffentlichter Eintragung ermitteln kann, ob und für welche Produkte genau er/sie seine/ihre Marke überhaupt oder schwerpunktmäßig einsetzen möchte, ohne dass ihm durch das Abwarten und „Nicht“-Nutzen ein Nachteil entsteht. Eine ähnliche Schonfrist für solche Test- und Sandbox-Phasen bietet auch das Designrecht im Hinblick auf die Neuheit und Eigenart von Produktengestaltungen. 
    • Wirtschaftlich gesehen sind Marken und Designs immaterielle Vermögensgegenstände, die man vermehren, veräußern oder lizensieren kann. Die Investitionen in solche Registerrechte können den Wert eines Unternehmens aktiv steigern und gegenüber potentiellen Investoren*innen attraktiv machen. In Finanzierungrunden kann man mit der Vorlage einer häufig in kurzer Zeit zu erlangenden Registereintragung – bei Designs sind es meist nur wenige Wochen – unternehmerischen Weitblick signalisieren und zugleich ein gedankliches Häkchen am Punkt „Schutzrechte?“ auf der langen Liste der üblichen Förderungsvoraussetzungen einheimsen. Gerade kostensensitiven Start-Ups hilft diese Verständnis der langfristigen Wertanlage häufig dabei, den finanziellen Erstaufwand für Anmelde-, Recherche- und Beratungsleistungen nachzuvollziehen und letztlich auf sich zu nehmen.
  3. Ihre Kanzlei VOSSIUS & Partner mit Hauptsitz in München ist neben der marken-, design- und wettbewerbsrechtlichen Beratung vor allem auf die Anmeldung und Verteidigung von Patenten spezialisiert. Gleichzeitig bieten Sie verstärkt Unterstützung in digitalen Bereichen wie dem Datenschutz, der IT-Sicherheit und dem Softwareurheberrecht an. Welchen Mehrwert hat es für junge Unternehmen sich an Kanzleien mit einem solchen Full-Service-Ansatz zu wenden?
    • Der große Vorteil für Start-Ups, „alles aus einer Hand“ zu erhalten, liegt neben den fachlichen Effizienz- und Synergieeffekten ganz klar in den damit verbundenen Kostenersparnissen. So beraten wir bei VOSSIUS & Partner unter anderem eine Reihe von jungen Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie und e-Health. Bei derart hochspezialisierten Technikgebieten überschneiden sich zwangsläufig rein technische mit patent- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die wir beispielsweise über die Kompentenzachse zwischen unseren Büros in Basel und Berlin zusammen klären und entsprechend abrechnen können. 
    • Neben diesem interdisziplinären Ansatz legen wir mit unserem Team von Patent- und Rechtsanwälten/innen aus unter anderem der Schweiz, Spanien, Griechenland, Großbritannien, Japan, Korea, China, Singapur und den USA großen Wert auf Diversität und Internationalität. Zusammen mit den Startups – die ja meistens die ganze Welt auf einmal für sich gewinnen wollen! – sind wir so in der Lage, gezielt zu ermitteln, auf welchen Märkten sie ihre Waren und Dienstleistungen kurz-, mittel- und langfristig platzieren wollen, um gemeinsam eine Strategie für ein realistisches und kosteneffizientes Schutzrechtportfolio entwickeln und durchsetzen zu können.

 

November 2020