Im Mittelpunkt der Förderung steht der KfW-Schnellkredit, der vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Soweit dieser in Anspruch genommen werden kann, besteht die Möglichkeit, einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 % zu beantragen, der nach 15 Monaten unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens ausgezahlt werden kann. Soweit der KfW-Schnellkredit nicht in Anspruch genommen werden kann oder soweit er belegbar nicht ausreicht, kann alternativ zum Tilgungszuschuss ein Zuschuss gezahlt werden.

Die Höhe der Soforthilfe beträgt bis zu 25.000 Euro und orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate (für die Bereiche Gastronomie / Hotellerie / Tourismus den erwarteten Liquiditätsbedarf bis Ende des Jahres). In begründeten Einzelfällen kann eine Soforthilfe über 25.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen,

  • welche nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden
  • mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten (in Vollzeitäquivalent)
  • mit Betriebsstätte oder Unternehmenssitz in Berlin und
  • die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Erste Auszahlungen sind ab dem 25.05.2020 zu erwarten.

Weitere Informationen finden Sie hier

15.05.2020

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