“Wir freuen uns, dass die KJM die unbefristete Verlängerung der Anerkennung beschlossen und damit unsere fachliche Kompetenz im Bereich des Online-Jugendschutzes ein weiteres Mal bestätigt hat. Dies zeigt, dass die regulierte Selbstregulierung in Deutschland nach wie vor ein Erfolgsmodell sowie einen wichtigen Anker für den gesetzlichen Jugendmedienschutz darstellt.” so Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

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25.10.2019