Credit: Dominik Landwehr

Ein media:net Spotlight von Leonhard Dobusch, Universitätsprofessor für Organisation an der Universität Innsbruck und Mitglied des ZDF-Fernsehrats. Mehr zu seiner Arbeit in der Serie “Neues aus dem Fernsehrat” bei netzpolitik.org.

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten stammen aus einer Zeit, als Sendefrequenzen ebenso knapp waren wie darüber verbreitete Nachrichten- und Unterhaltungsformate. Im Zeitalter digitaler Informationsüberflutung mit einem schier unendlichen Angebot an Inhalten steigt deshalb der Legitimierungsdruck von beitragsfinanzierten Medienangeboten. Was unterscheidet eigentlich öffentlich-rechtliche von anderen, privaten Anbietern? Braucht es im Internet überhaupt noch so etwas wie öffentlich-rechtliche Angebote? Und wenn ja, wie sollen diese aussehen?

Die ersten beiden Fragen sind noch relativ einfach zu beantworten. Im Unterschied zum dominanten Profitdruck privater Angebote und deren Eigentümerinteressen sind öffentlich-rechtliche Sender durch die Beitragsfinanzierung potentiell unabhängiger in ihrer Berichterstattung. Zumindest solange es kein Durchgriffsrecht staatlicher Stellen gibt. Und an diesem Punkt kommen Rundfunk- und Fernsehräte ins Spiel, die als Aufsichtsgremien Publikumsinteressen vertreten und einen Puffer zwischen Sender und Politik bilden sollen.

Nicht immer war die dafür notwendige “staatsferne” allerdings in ausreichendem Maße sichergestellt. So sah es zumindest das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil im Jahr 2014. Seit damals ist der Anteil staatsnaher Mitglieder im ZDF-Fernsehrat auf ein Drittel beschränkt und der Anteil von Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Bereiche entsprechend gestiegen. Die Bandbreite reicht von den Bereichen “Verbraucherschutz” und “Musik” über “Regional- und Minderheitensprachen” bis hin zu “Internet”. Für letzteren Bereich ist das Land Berlin zuständig und delegierte die Entsendung an vier Vereine – den Chaos Computer Club (CCC), D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt e. V., eco – Verband der Internetwirtschaft und eben media.net berlinbrandenburg e. V. Diese entschieden sich nun wiederum darum, mich für vier Jahre als Mitglied in den Fernsehrat zu nominieren.

In meinem ersten Jahr habe ich vor allem versucht, das Gremium Fernsehrat an sich bekannt zu machen. Wie es als Vertreter des Bereichs “Internet” naheliegt, versuche ich das beispielsweise durch Live-Twittern von Fernsehratssitzungen unter #Fernsehrat sowie in Form einer Serie von Blogeinträgen unter dem Titel: Neues aus dem Fernsehrat.

Inhaltlich bemühe ich mich vor allem einen kleinen Beitrag zur Beantwortung der Frage zu leisten, wie zweitgemäße öffentlich-rechtliche Online-Angebote aussehen sollten. Dazu gehört beispielsweise, der vermehrte Einsatz von freien Lizenzen, die es ermöglichen, öffentlich-rechtliche Videos auch auf Plattformen wie Wikipedia zu verwenden. Ebenfalls öffnen sollten die Anstalten ihre Datenbestände, in Sachen “Open Data” hinken die öffentlich-rechtlichen Sender anderen öffentlichen Einrichtungen weit hinterher. Und schließlich geht es auch darum, die Sender von unzeitgemäßen Fesseln zu befreien, die derzeit beispielsweise zum Löschen von Inhalten nach wenigen Tagen zwingen. Denn angesichts von „Fake News“ und allgegenwärtigem “Clickbait”-Journalismus – also dem reinen Fokus auf das schnelle Like – braucht es im Internet definitiv mehr und nicht weniger öffentlich-rechtliche Angebote.

 

14.07.2017