Um zukünftig die erforderlichen Prüfprozesse zu verschlanken und zu optimieren, haben die Filmförderungen des Bundes und der Länder beschlossen, gemeinsam die Voraussetzungen für ein harmonisiertes Prüfverfahren zu entwickeln, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung von Herstellungskosten vor Vertragsschluss bzw. vor Ausfertigung der Bescheide und im Zuge der Schlusskostenprüfung. Ziel ist es, Dauer und Kosten der Prüfverfahren zu reduzieren.

Mehr zum Thema in der Pressemitteilung.

04.03.2022

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