1. Am 11. Februar laden media.connect und BOEHMERT&BOEHMERT zum traditionellen Produzentenbrunch ein, Sie werden als Moderator fungieren. Warum ist das Thema „ Sperrgebiet, kein Zugang: Sperren statt Löschen bei illegalen Online-Anbietern von Film- und Fernsehinhalten“ so wichtig?
    • Der Titel ist bewusst provokant gewählt. Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger hatte 2011 für die Bekämpfung illegaler Angebote im Netz die Devise ausgegeben „Löschen statt Sperren“. Heute steht fest: Das reicht nicht! Viele Websites, die unverhohlen geschützte Inhalte illegal anbieten, operieren anonym vom Ausland her und verwischen ihre Spuren. Anders als eine legale Plattform, auf der ausnahmsweise ein illegaler Inhalt landet, die der Betreiber gegen Nachweis der Berechtigung sofort herunternimmt, basiert bei solchen Websites das Geschäftsmodell auf massenhaften Rechtsverletzungen. The Pirate Bay ist so ein Beispiel. Wir sprechen hier von strukturell rechtsverletzenden Websites. Um hier weiterzukommen, müssen wir die ISPs, die den Zugang zum Internet bereitstellen, dazu bringen, den Zugang zu solchen strukturell rechtsverletzenden Sites zu sperren.
  2. Warum gilt Deutschland als „Nachzügler“ bei der Website-Sperre?
    • Die Voraussetzungen für solche Sperren hatte die EU bereits in der ersten Urheberrechts-Richtlinie („Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“) von 2001 gelegt.  In anderen europäischen Ländern wurden diese Vorgaben rasch in nationale Regelungen umgesetzt, und dort, z.B. im Vereinigten Königreich, sind solche Sperren längst Alltag. Da eine solche Umsetzung in Deutschland fehlte, mussten die Rechteinhaber den mühseligen Weg vor Gericht und durch die Instanzen gehen, um die europäischen Vorgaben auf der Basis der allgemeinen Gesetze umzusetzen. Erst Ende 2018 hat ein  deutsches Gericht erstmals die Sperrung einer Website mit illegalen Filmangeboten verfügt. Dass 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes mehr für Verwirrung als Klarheit gesorgt hat, ist ein zusätzlicher Grund, beim Berlinale-Brunch über dieses Thema zu reden. Uns war übrigens wichtig, dass wir auch eine Vertreterin der Providerseite mit am Tisch haben. Denn nicht die ISPs sind die Gegner der Inhalteindustrien, die wir vertreten, sondern die Betreiber der illegalen Websites. Vielleicht wird es möglich sein, künftig zu einer Kooperation zwischen Inhalte- und ISP-Seite zu gelangen.
  3. Bringt Ihre Anwaltspartnerschaft spezifische Erfahrungen für dieses Sachgebiet mit?
    • Beratungs- und Streitfälle, die hochkomplexe Urheberrechts- und Haftungsfragen betreffen, sind seit vielen Jahren ein Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Einige wegweisende Entscheidungen, über die wir während der Veranstaltung sprechen werden, haben BOEHMERT&BOEHMERT-Anwälte allein oder mit erstritten.

 

Februar 2019

Profil von BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft

BOEHMERT & BOEHMERT Anwaltspartnerschaft030 236076796 M.Schaefer@boehmert.de http://www.boehmert.de/

Als eine der größten und renommiertesten Kanzleien für Intellectual Property (IP) in Europa bieten wir unseren Mandanten „alles in IP“ aus einer Hand. Von der Beratung bei Patenten für technische Erfindungen über den Schutz von Designs und Marken bis zum Urheber-, Kartell- und Wettbewerbsrecht.

Profil